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AI Act Service Desk

Erklärung zur Barrierefreiheit für die zentrale Informationsplattform und die Website des Service Desk im Rahmen des KI-Gesetzes

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Informationsmeldung

Dies ist eine maschinelle Übersetzung durch den eTranslation-Dienst der Europäischen Kommission, der Ihnen hilft, diese Seite zu verstehen. Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen.

Diese Erklärung gilt für Inhalte, die auf der Domain veröffentlicht werden: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu Sie gilt nicht für andere Inhalte oder Websites, die auf einer ihrer Subdomains veröffentlicht werden. Diese Websites und ihre Inhalte haben ihre eigene spezifische Erklärung zur Barrierefreiheit. 

Diese Website wird von der GD CONNECT verwaltet. Es ist so konzipiert, dass es von so vielen Menschen wie möglich genutzt werden kann, einschließlich Menschen mit Behinderungen. 

Sie sollten in der Lage sein: 

  • z.B. Zoom bis 200% ohne Probleme
  • Zoomen Sie hinein, ohne dass der Text vom Bildschirm verschüttet wird.
  • Navigieren Sie den größten Teil der Website mit nur einer Tastatur
  • Navigieren Sie den größten Teil der Website mit einem modernen Screenreader und einer Spracherkennungssoftware (auf Ihrem Computer oder Telefon). 

Diese Website entspricht dem technischen Standard für Websites und mobile Apps, EN 301 549, v.3.2.1. Dies folgt der Stufe "AA" der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1.

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht nicht der technischen Norm EN 301 549 v.3.2.1 und den Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG) 2.1 Level AA. Weitere Informationen finden Sie unter "Nichtzugängliche Inhalte".

Diese Website wurde zuletzt am 30.09.2025 getestet.

Vorbereitung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2025-09-30 überprüft. 

Feedback

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Zugänglichkeit der zentralen Informationsplattform und der Servicedesk-Website für KI-Rechtsakte. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf Barrierefreiheit stoßen, indem Sie sich an CNECT-R3@ec.europa.eu wenden.

Wir versuchen, innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Anfrage bei der zuständigen Dienststelle der Kommission auf Rückmeldungen zu antworten.

Kompatibilität mit Browsern und assistiver Technologie

Die zentrale Informationsplattform und die Service Desk-Website des KI-Gesetzes sind so konzipiert, dass sie mit den folgenden am häufigsten verwendeten assistiven Technologien kompatibel sind:

  • Chrom
  • Kante
  • Safari
  • Internet Explorer
  • Firefox

Technische Spezifikationen

Die Zugänglichkeit der zentralen Informationsplattform und der Service Desk-Website im Rahmen des KI-Gesetzes beruht auf den folgenden Technologien, um mit der jeweiligen Kombination aus Webbrowser und allen auf Ihrem Computer installierten unterstützenden Technologien oder Plugins zu arbeiten:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript 

Nicht zugängliche Inhalte

Trotz unserer besten Bemühungen, die Zugänglichkeit der zentralen Informationsplattform und der Service Desk-Website des KI-Gesetzes sicherzustellen, sind wir uns einiger Einschränkungen bewusst, an deren Behebung wir arbeiten. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung bekannter Einschränkungen und möglicher Lösungen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie auf ein Problem stoßen, das unten nicht aufgeführt ist.

Bekannte Einschränkungen für die zentrale Informationsplattform und die Service Desk-Website im Rahmen der KI-Verordnung:

  1. Rubrikenhierarchie: Einige Überschriften folgen nicht der richtigen Hierarchie, was möglicherweise zu Verwirrung für Screenreader-Benutzer führt.