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AI Act Service Desk

Zeitplan für die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes

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Informationsmeldung

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Die Rechtsvorschriften des KI-Gesetzes der EU gelten schrittweise, wobei eine vollständige Einführung bis zum 2. August 2027 vorgesehen ist.

  1. 01 Aug 2024
    Entry into force
  2. 02 Feb 2025
    Es gelten allgemeine Bestimmungen (Definitionen & KI-Kenntnisse) und Verbote
  3. 02 Aug 2025
    Es gelten Vorschriften für KI mit allgemeinem Verwendungszweck, und es muss eine Governance vorhanden sein.
    • KI-Gesetzliche Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck treten in Kraft 

    • Die Mitgliedstaaten müssen die zuständigen nationalen Behörden benennen und nationale Rechtsvorschriften über Sanktionen erlassen. 

    • Die Governance auf EU-Ebene (KI-Rat, Wissenschaftliches Gremium, Beirat) muss eingerichtet werden. 

  4. 02 Aug 2026
    Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes treten in Kraft und die Durchsetzung beginnt
    • Die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme in Anhang III treten in Kraft **

    • Beginn der Anwendung der Transparenzvorschriften (Artikel 50) 

    • Es gelten Maßnahmen zur Förderung des Innovationsstarts 

    • Die Mitgliedstaaten sollten über mindestens ein KI-Reallabor pro Land verfügen. 

    • Die Durchsetzung des KI-Gesetzes beginnt auf nationaler und EU-Ebene 

  5. 02 Dec 2026
    New prohibitions + Article 50(2) transition apply **
    • Prohibitions, for AI systems generating non-consensual sexual deepfakes and child sexual abuse material, start to apply.
    • Transitional deadline for certain providers of AI systems, including GPAI systems, generating synthetic content, that were already placed on the market before 02 Aug 2026, to comply with Article 50(2).
  6. 02 Aug 2027
    Es gelten die Vorschriften für in regulierte Produkte eingebettete Hochrisiko-KI **
  7. 02 Dec 2027
    Rules for high-risk AI systems in Annex III apply **
  8. 02 Aug 2028
    Rules for high-risk AI embedded in regulated products covered by Annex I apply **

** Im Rahmen des Pakets „Digitaler Omnibus“ hat die Kommission vorgeschlagen, die Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme mit der Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschließlich der erforderlichen harmonisierten Normen, zu verknüpfen. Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Bereich unter „Digital Omnibus“.