Die Rechtsvorschriften des KI-Gesetzes der EU gelten schrittweise, wobei eine vollständige Einführung bis zum 2. August 2027 vorgesehen ist.
- 02 Feb 2025Es gelten allgemeine Bestimmungen (Definitionen & KI-Kenntnisse) und Verbote
- 02 Aug 2025Es gelten Vorschriften für KI mit allgemeinem Verwendungszweck, und es muss eine Governance vorhanden sein.
KI-Gesetzliche Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck treten in Kraft
Die Mitgliedstaaten müssen die zuständigen nationalen Behörden benennen und nationale Rechtsvorschriften über Sanktionen erlassen.
Die Governance auf EU-Ebene (KI-Rat, Wissenschaftliches Gremium, Beirat) muss eingerichtet werden.
- 02 Aug 2026Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes treten in Kraft und die Durchsetzung beginnt
Die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme in Anhang III treten in Kraft **
Beginn der Anwendung der Transparenzvorschriften (Artikel 50)
Es gelten Maßnahmen zur Förderung des Innovationsstarts
Die Mitgliedstaaten sollten über mindestens ein KI-Reallabor pro Land verfügen.
Die Durchsetzung des KI-Gesetzes beginnt auf nationaler und EU-Ebene
- 02 Aug 2027Es gelten die Vorschriften für in regulierte Produkte eingebettete Hochrisiko-KI **
** Im Rahmen des Pakets „Digitaler Omnibus“ hat die Kommission vorgeschlagen, die Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme mit der Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschließlich der erforderlichen harmonisierten Normen, zu verknüpfen. Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Bereich unter „Digital Omnibus“.