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Zeitplan für die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes

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Informationsmeldung

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Die Rechtsvorschriften des KI-Gesetzes der EU gelten schrittweise, wobei eine vollständige Einführung bis zum 2. August 2027 vorgesehen ist.

  1. 02 Feb 2025
    Es gelten allgemeine Bestimmungen (Definitionen & KI-Kenntnisse) und Verbote
  2. 02 Aug 2025
    Es gelten Vorschriften für KI mit allgemeinem Verwendungszweck, und es muss eine Governance vorhanden sein.
    • KI-Gesetzliche Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck treten in Kraft 

    • Die Mitgliedstaaten müssen die zuständigen nationalen Behörden benennen und nationale Rechtsvorschriften über Sanktionen erlassen. 

    • Die Governance auf EU-Ebene (KI-Rat, Wissenschaftliches Gremium, Beirat) muss eingerichtet werden. 

  3. 02 Aug 2026
    Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes treten in Kraft und die Durchsetzung beginnt
    • Die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme in Anhang III treten in Kraft **

    • Beginn der Anwendung der Transparenzvorschriften (Artikel 50) 

    • Es gelten Maßnahmen zur Förderung des Innovationsstarts 

    • Die Mitgliedstaaten sollten über mindestens ein KI-Reallabor pro Land verfügen. 

    • Die Durchsetzung des KI-Gesetzes beginnt auf nationaler und EU-Ebene 

  4. 02 Aug 2027
    Es gelten die Vorschriften für in regulierte Produkte eingebettete Hochrisiko-KI **

** Im Rahmen des Pakets „Digitaler Omnibus“ hat die Kommission vorgeschlagen, die Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme mit der Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschließlich der erforderlichen harmonisierten Normen, zu verknüpfen. Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Bereich unter „Digital Omnibus“.