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Erwägungsgründe
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH
KAPITEL III HOCHRISIKO-KI-SYSTEME

ABSCHNITT 1 Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme

ABSCHNITT 2 Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme

ABSCHNITT 3 Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen und anderer Beteiligter

ABSCHNITT 4 Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen

ABSCHNITT 5 Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung

KAPITEL IV TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME
KAPITEL V KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK
KAPITEL VI MASSNAHMEN ZUR INNOVATIONSFÖRDERUNG
KAPITEL VII GOVERNANCE
KAPITEL VIII EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
KAPITEL IX BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG

ABSCHNITT 1 Beobachtung nach dem Inverkehrbringen

ABSCHNITT 2 Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle

ABSCHNITT 3 Durchsetzung

ABSCHNITT 4 Rechtsbehelfe

ABSCHNITT 5 Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

KAPITEL X VERHALTENSKODIZES UND LEITLINIEN
KAPITEL XI BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN
KAPITEL XII SANKTIONEN
KAPITEL XIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anhänge

Erwägungsgrund 80

Als Unterzeichner des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen sind die Union und alle Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen und ihre Gleichstellung zu fördern, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen haben, und die Achtung der Privatsphäre von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung und Nutzung von KI-Systemen sollte die strikte Anwendung der Grundsätze des universellen Designs auf alle neuen Technologien und Dienste einen vollständigen und gleichberechtigten Zugang für alle Menschen sicherstellen, die potenziell von KI-Technologien betroffen sind oder diese nutzen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, und zwar in einer Weise, die ihrer Würde und Vielfalt in vollem Umfang Rechnung trägt. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, dass die Anbieter die uneingeschränkte Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherstellen, einschließlich der in der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates(38)und in der Richtlinie (EU) 2019/882 festgelegten Anforderungen. Die Anbieter sollten die Einhaltung dieser Anforderungen durch Voreinstellungen sicherstellen. Die erforderlichen Maßnahmen sollten daher so weit wie möglich in die Konzeption von Hochrisiko-KI-Systemen integriert werden.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf