Artikel 90: Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken
In diesem Artikel wird das Verfahren beschrieben, nach dem das wissenschaftliche Gremium dem Büro für Künstliche Intelligenz eine qualifizierte Warnung übermittelt, wenn es den Verdacht hat, dass ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ein konkretes Risiko darstellt oder die in Artikel 51 genannten spezifischen Bedingungen für ein KI-Modell mit systemischem Risiko erfüllt. Die Europäische Kommission kann dann die Angelegenheit beurteilen und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Die Zusammenfassungen sollen eine hilfreiche Erläuterung bieten, sind jedoch rechtlich nicht verbindlich.
(1) Das wissenschaftliche Gremium kann dem Büro für Künstliche Intelligenz eine qualifizierte Warnung übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass
(2) Aufgrund einer solchen qualifizierten Warnung kann die Kommission über das Büro für Künstliche Intelligenz und nach Unterrichtung des KI-Gremiums die in diesem Abschnitt festgelegten Befugnisse zur Beurteilung der Angelegenheit ausüben. Das Büro für Künstliche Intelligenz unterrichtet das KI-Gremium über jede Maßnahme gemäß den Artikeln 91 bis 94.
(3) Eine qualifizierte Warnung ist hinreichend zu begründen und enthält mindestens Folgendes:
- Relevant recitals