Artikel 89: Überwachungsmaßnahmen
In diesem Artikel wird die Rolle des Büros für Künstliche Intelligenz bei der Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Verordnung durch Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck dargelegt. Nachgelagerte Anbieter können Beschwerden wegen Verstößen einreichen, die spezifische Angaben über den Anbieter, die einschlägigen Fakten, die betreffenden Bestimmungen und alle zusätzlichen relevanten Informationen enthalten müssen.
Die Zusammenfassungen sollen eine hilfreiche Erläuterung bieten, sind jedoch rechtlich nicht verbindlich.
(1) Zur Wahrnehmung der ihr in diesem Abschnitt übertragenen Aufgaben kann das Büro für Künstliche Intelligenz die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die wirksame Umsetzung und Einhaltung dieser Verordnung durch Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich der Einhaltung genehmigter Praxisleitfäden, zu überwachen.
(2) Nachgelagerte Anbieter haben das Recht, eine Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung einzureichen. Eine Beschwerde ist hinreichend zu begründen und enthält mindestens Folgendes:
- Relevant recitals