Artikel 87: Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.
- Relevant recitals
ABSCHNITT 1 Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme
ABSCHNITT 2 Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
ABSCHNITT 3 Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen und anderer Beteiligter
ABSCHNITT 4 Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
ABSCHNITT 5 Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung
ABSCHNITT 1 Einstufungsvorschriften
ABSCHNITT 2 Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
ABSCHNITT 3 Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
ABSCHNITT 4 Praxisleitfäden
ABSCHNITT 1 Governance auf Unionsebene
ABSCHNITT 2 Zuständige nationale Behörden
ABSCHNITT 1 Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
ABSCHNITT 2 Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle
ABSCHNITT 3 Durchsetzung
ABSCHNITT 4 Rechtsbehelfe
ABSCHNITT 5 Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.