Skip to main content
Logo der Europäischen Kommission
AI Act Service Desk

AI Act Explorer

Erwägungsgründe
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH
KAPITEL III HOCHRISIKO-KI-SYSTEME

ABSCHNITT 1 Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme

ABSCHNITT 2 Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme

ABSCHNITT 3 Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen und anderer Beteiligter

ABSCHNITT 4 Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen

ABSCHNITT 5 Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung

KAPITEL IV TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME
KAPITEL V KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK
KAPITEL VI MASSNAHMEN ZUR INNOVATIONSFÖRDERUNG
KAPITEL VII GOVERNANCE
KAPITEL VIII EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
KAPITEL IX BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG

ABSCHNITT 1 Beobachtung nach dem Inverkehrbringen

ABSCHNITT 2 Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle

ABSCHNITT 3 Durchsetzung

ABSCHNITT 4 Rechtsbehelfe

ABSCHNITT 5 Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

KAPITEL X VERHALTENSKODIZES UND LEITLINIEN
KAPITEL XI BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN
KAPITEL XII SANKTIONEN
KAPITEL XIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anhänge
  • Chapter III: High-Risk AI Systems
  • ABSCHNITT 4 Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen

Artikel 34: Operative Pflichten der notifizierten Stellen

Summary

Notifizierte Stellen müssen die Konformität von Hochrisiko-KI-Systemen gemäß den in Artikel 43 festgelegten Verfahren überprüfen, wobei unnötige Belastungen für die Anbieter, insbesondere KMU, zu vermeiden sind. Sie müssen die Größe, den Sektor, die Struktur des Anbieters sowie die Komplexität des KI-Systems berücksichtigen, aber auch die Einhaltung der Anforderungen der KI-Verordnung sicherstellen. Die notifizierten Stellen machen der notifizierenden Behörde auf deren Anfrage sämtliche einschlägige Dokumentation zugänglich, um die Bewertungs- und Überwachungstätigkeiten zu erleichtern.

Die Zusammenfassungen sollen eine hilfreiche Erläuterung bieten, sind jedoch rechtlich nicht verbindlich.

(1)   Die notifizierten Stellen überprüfen die Konformität von Hochrisiko-KI-Systemen nach den in Artikel 43 festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren.

(2)   Die notifizierten Stellen vermeiden bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten unnötige Belastungen für die Anbieter und berücksichtigen gebührend die Größe des Anbieters, den Sektor, in dem er tätig ist, seine Struktur sowie die Komplexität des betreffenden Hochrisiko-KI-Systems, um insbesondere den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG zu minimieren. Die notifizierte Stelle muss jedoch den Grad der Strenge und das Schutzniveau einhalten, die für die Konformität des Hochrisiko-KI-Systems mit den Anforderungen dieser Verordnung erforderlich sind.

(3)   Die notifizierten Stellen machen der in Artikel 28 genannten notifizierenden Behörde sämtliche einschlägige Dokumentation, einschließlich der Dokumentation des Anbieters, zugänglich bzw. übermitteln diese auf Anfrage, damit diese Behörde ihre Bewertungs-, Benennungs-, Notifizierungs- und Überwachungstätigkeiten durchführen kann und die Bewertung gemäß diesem Abschnitt erleichtert wird.

Relevant recitals