Artikel 3: Begriffsbestimmungen
Artikel 3 der KI-Verordnung enthält Begriffsbestimmungen für in der KI-Verordnung verwendete Begriffe.
Die Zusammenfassungen sollen eine hilfreiche Erläuterung bieten, sind jedoch rechtlich nicht verbindlich.
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
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