Artikel 16: Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme den Anforderungen der KI-Verordnung entsprechen und über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen. Sie müssen die Dokumentation sowie Protokolle aufbewahren und vor dem Inverkehrbringen Konformitätsbewertungen durchführen. Darüber hinaus müssen die Anbieter eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, die CE-Kennzeichnung anbringen und den Registrierungspflichten und Barrierefreiheitsanforderungen nachkommen. Sie sind dafür zuständig, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und den Behörden auf Anfrage die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.
Die Zusammenfassungen sollen eine hilfreiche Erläuterung bieten, sind jedoch rechtlich nicht verbindlich.
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen
- Relevant recitals
- erwägungsgrund 79
- erwägungsgrund 80
- erwägungsgrund 81
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- erwägungsgrund 145