Artikel 113: Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. August 2026.
Jedoch:
- Relevant recitals
ABSCHNITT 1 Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme
ABSCHNITT 2 Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
ABSCHNITT 3 Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen und anderer Beteiligter
ABSCHNITT 4 Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
ABSCHNITT 5 Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung
ABSCHNITT 1 Einstufungsvorschriften
ABSCHNITT 2 Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
ABSCHNITT 3 Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
ABSCHNITT 4 Praxisleitfäden
ABSCHNITT 1 Governance auf Unionsebene
ABSCHNITT 2 Zuständige nationale Behörden
ABSCHNITT 1 Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
ABSCHNITT 2 Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle
ABSCHNITT 3 Durchsetzung
ABSCHNITT 4 Rechtsbehelfe
ABSCHNITT 5 Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Diese Bestimmung wurde durch den Digital Omnibus zu KI geändert. Der Text auf dieser Seite wurde noch nicht aktualisiert, um diese Änderungen widerzuspiegeln. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs unter „Digital Omnibus“.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. August 2026.
Jedoch: