Artikel 1: Gegenstand
Mit der KI-Verordnung soll das Funktionieren des europäischen Marktes verbessert werden, indem einheitliche Vorschriften für KI-Systeme festgelegt werden. Diese gemeinsamen Vorschriften gelten für alle, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder betreiben; so wird es Unternehmen und Unternehmern leichter gemacht, die an sie gestellten Anforderungen zu kennen, und Verbraucherinnen und Verbrauchern, Vertrauen in KI-Produkte zu entwickeln. Außerdem wird die Entwicklung und Verwendung von KI unterstützt, die sicher ist und bei der die Grundrechte und Werte der EU geachtet werden. Schließlich werden Innovationen gefördert, insbesondere für KMU und Start-up-Unternehmen.
Die Zusammenfassungen sollen eine hilfreiche Erläuterung bieten, sind jedoch rechtlich nicht verbindlich.
(1) Zweck dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und die Innovation zu unterstützen.
(2) In dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt: