Skip to main content
Logo der Europäischen Kommission
AI Act Service Desk

AI Act Explorer

ANHANG IX

Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:

1.eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen;
2.der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben;
3.eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen;
4.eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen;
5.Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.